Krankenkassen
Wer bezahlt was?
Wann zahlt die Krankenkasse für Pflegeleistungen?
Die Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Das wird als Behandlungspflege bezeichnet.
Behandlungspflegegruppe 1
- Verabreichen von Medikamenten
- Setzen von Medikamenten in der Wochenbox
- subcutane Injektionen
- Insulininjektionen
- Richten von Injektionen
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Auflegen von Kälteträgern
- Abnehmen eines Kompressionsverbandes
Behandlungspflegegruppe 2
- i.m. Injektionen
- Inhalationen von ärztlich verordneten Medikamentengaben
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Versorgung eines suprapupischen Katheders
- Versorgung bei PEG (Ernährungssonde)
Behandlungspflegegruppe 3
- Absaugen der oberen Luftwege
- Blasenspülung
- Decubitusbehandlung (bei ein bis zwei Decubitalucera)
- Dermatologisches Bad
- Instillationen
- Einlauf, Klistir, Klysma, Enddarmausräumung
- Anlegen eines Kompressionsverbandes
- Stomabehandlung
- Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- Pflege des zentralen Venenkatheders
Behandlungspflegegruppe 4
Behandlungspflegegruppe 5
- Bronchialtoilette
- i.v. Infusionen
- Kathederisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
- Legen und Wechseln einer Magensonde
- Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes
Behandlungspflegegruppe 6
spezielle Krankenbeobachtung
Auf ärztliche Verordnung
- Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Haushaltshilfe
- Die Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse beantragt und durch diese genehmigt. Unsere Abrechnung erfolgt dann direkt mit den Krankenkassen. Eventuelle Zuzahlungen sind an die Krankenkasse zu leisten.
Weitere Fragen zur Pflege in Glauchau?
Unser erfahrenes Team hilft Ihnen jederzeit gerne!
