Krankenkassen

Behandlungspflege nach Sozialrecht sind krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, die durch Pflegefachkräfte erbracht werden.

Behandlungspflegegruppe 1

  • Verabreichen von Medikamenten
  • Setzen von Medikamenten in der Wochenbox
  • subcutane Injektionen
  • Insulininjektionen
  • Richten von Injektionen
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Abnehmen eines Kompressionsverbandes

Behandlungspflegegruppe 2

  • i.m. Injektionen
  • Inhalationen von ärztlich verordneten Medikamentengaben
  • Überprüfen und Versorgen von Drainagen
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Versorgung eines suprapupischen Katheders
  • Versorgung bei PEG (Ernährungssonde)

Behandlungspflegegruppe 3

  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Blasenspülung
  • Decubitusbehandlung (bei ein bis zwei Decubitalucera)
  • Dermatologisches Bad
  • Instillationen
  • Einlauf, Klistir, Klysma, Enddarmausräumung
  • Anlegen eines Kompressionsverbandes
  • Stomabehandlung
  • Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Pflege des zentralen Venenkatheders

Behandlungspflegegruppe 4

  • Decubitusbehandlung von mehr als zwei Decubitalucera
  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
  • Intermittierende transurethrale Einmalkathederisierung

Behandlungspflegegruppe 5

  • Bronchialtoilette
  • i.v. Infusionen
  • Kathederisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
  • Legen und Wechseln einer Magensonde
  • Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes

Behandlungspflegegruppe 6

spezielle Krankenbeobachtung

Auf ärztliche Verordnung:

  • Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Haushaltshilfe
  • Die Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse beantragt und durch diese genehmigt. Unsere Abrechnung erfolgt dann direkt mit den Krankenkassen. Eventuelle Zuzahlungen sind an die Krankenkasse zu leisten.