Pflegegrade

Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit hat die soziale Pflegeversicherung die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.

Pflegegrad 1 ...

... erhalten Versicherte, die nur sehr wenig In ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt sind. Vieles im Alltag können sie noch selbst bewältigen. Sie erhalten den Entlastungsbetrag von 125 EUR pro Monat, Pflegegeldauszahlung ist hier nicht vorgesehen.

Pflegegrad 2 ...

... erhalten Versicherte mit einer immerhin erheblichen Einschränkung der Selbständigkeit. Diese sind in verschiedenen, wenigen Bereichen bei der Alltagsbewältigung auf Hilfe angewiesen. Sachleistung für zugelassene Pflegedienste höchstens 689€ zzgl. 125 € für Entlastungsleistungen, Pflegegeld höchstens 316 EUR.

Pflegegrad 3 ...

... erhalten Versicherte mit einer schweren Beeinträchtigung ihrer selbständigen Lebensführung. Sie benötigen in vielen Bereichen Hilfe und Unterstützung. Sachleistung für zugelassene ambulante Pflegedienste höchstens 1298 EUR zzgl. 125 für Entlastungsleistungen , Pflegegeldleistung höchstens 545 EUR.

Pflegegrad 4 ...

... erhalten Versicherte mit schwersten Einschränkungen ihrer Selbständigkeit in der Lebensführung. Diese Menschen benötigen in jedem Bereich der alltäglichen Lebensführung Hilfe. Sachleistung für zugelassene ambulante Pflegedienste höchstens 1612 EUR zzgl. 125 EUR für Entlastungsleistungen , Pflegegeldleistung höchstens 728 EUR.

Pflegegrad 5 ...

... erhalten Versicherte mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Sie sind in jedem Bereich auf Hilfe angewiesen und benötigen spezielle Pflege und Versorgung. Sachleistung für zugelassene ambulante Pflegedienste höchstens 1995 EUR zzgl. 125 EUR für Entlastungsleistungen, Pflegegeld höchstens 901 EUR.

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