Pflegekassen

Grundpflege

Grundpflege nach Sozialrecht ist Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen

Körperpflege Ganzkörper- und Teilwaschungen, Duschbäder, Vollbäder, Zahnpflege, Reinigung von Zahnprothesen, Kämmen, Rasieren, Waschen der Kopfbehaarung, Mundpflege, Nagelpflege der Fingernägel, Ohrenpflege

Darm- oder Blasenentleerung Toilettengänge, Wechseln von Inkontinenzmaterial, Entleeren des Nachtstuhls, Entsorgung des Inkontinenzmaterials, Pflege des Intimbereiches

Ernährung mundgerechtes Zubereiten von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Zubereiten und Bereitstellen von Getränken, Öffnen von Getränkeflaschen, Zubereiten von einfachen Mahlzeiten, Ernährungssonden

Mobilität Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Transfer zur Grundpflege, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Betten und Lagern bei Bettlägerigkeit und andere Lagewechsel

Prophylaxen Durchführen der Prophylaxen nach Expertenstandards

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigen der Wohnung
  • tägliches Reinigen des Lebensumfeldes
  • Entsorgung von Abfall
  • Wechseln der Bekleidung
  • Waschen der Wäsche
  • Erstellen eines Einkaufsplanes
  • Einkaufen
  • Beheizen der Wohnung

Soziale Betreuung/ Entlastungsleistungen

Im Pflegegerad 1 stehen ausschließlich die 125 € pro Monat zur Verfügung. In den Pflegegeraden 2 bis 5 stehen die 125 € monatlich zusätzlich zur Sach- , Geld-, Kombileistung zur Verfügung.

  • Spaziergänge
  • Seniorensport
  • Individuelle Betreuung
  • Spielen von Gesellschaftsspielen
  • Vorlesen
  • Tagespflegekosten
  • Hauswirtschaft

Tagespflege

Tagespflege ist Teil unseres Versorgungssystems für pflegebedürftige Menschen.

Die Gäste der Tagespflege wohnen in ihrer eigenen Wohnung und werden tagsüber in einer modernen Einrichtung von qualifizierten Mitarbeitern betreut. Die Tagespflege fördert und aktiviert die praktischen Fähigkeiten der Gäste und bietet Abwechslung, Geselligkeit und soziale Kontakte. Sie fördert die Gäste individuell.

Pflegekräfte sind ständig in Rufweite, die Beaufsichtigung der Pflegebedürftigen ist jederzeit gewährleistet. Die Kombination von betreutem Wohnen und Tagespflege garantiert die optimale Versorgungsform für Pflegebedürftige mit jedem Pflegegrad.

Verhinderungspflege

Die so genannte Verhinderungspflege zur Vertretung der Hauptpflegeperson ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Die versicherte Person muss mindestens seit 6 Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein (nicht eine Einstufung in die Pflegegrade!) und die Pflegeperson muss verhindert sein.Es stehen jährlich 1612 EUR zur Verfügung. Wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, erhöht sich der Betrag auf 2418 EUR. Es kann stundenweise abgerechnet werden.

Beratungsbesuche

Die Pflegeberatung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege durch die pflegenden Angehörigen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen:

  • einzuschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt
  • festzustellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche Hilfe benötigt
  • bei Bedarf zusätzliche Hilfe in Anspruch zu nehmen
  • mit der Beratung über Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern
  • beurteilen, ob die pflegerische Versorgung gesichert ist

Sie erhalten eine Bestätigung über den durchgeführten Beratungsbesuch. Wir leiten diesen dann an die zuständige Pflegekasse weiter. Bei Ablehnung der Beratung, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.